FAQ Schulbudgets
Häufige Fragen zu Lernmittelfreiheit und Schulbudgets
1. Schulbudget
- Was ist das Schulbudget?
- Wie setzt sich das Schulbudget einer Schule in Tübingen zusammen?
- Wann und warum wurden die Schulbudgets bislang erhöht oder gesenkt?
- Wie bestimmt man die Höhe eines ausreichend hohen Schulbudgets?
- Welche Bedeutung hat die Höhe des Schulbudgets für die Unterrichtsangebote bzw. die Bildungsqualität einer Schule?
- Warum fordert der GEB, zuletzt in der Vorlage 205c/2018 vom 6. Dezember 2018, eine weitere Erhöhung der Schulbudgets (ab 2019)?
- Wie lauten die konkreten Forderungen des GEB für 2019?
- Warum ist bei den Forderungen des GEB die Bezugnahme auf die Schulbudgets im Jahr 2008 sinnvoll?
- Was sagt der GEB zu den Aussagen, dass eine weitere Erhöhung nicht notwendig sei?
- Wie lässt sich hinsichtlich der Höhe des Schulbudgets ein zielführender Konsens finden, dem sowohl die Schulleitungen, als auch die Fachbereiche, die Verwaltung, der Gemeinderat sowie die Eltern und Schüler/innen zustimmen?
2. Sachkostenbeiträge
- Was sind Sachkostenbeiträge und wofür erhalten sie die Kommunen?
- Wofür erhalten die Kommunen Sachkostenbeiträge?
- Wie bewertet der GEB die aktuelle Aussage der Tübinger Verwaltungsspitze, dass die steigenden Sachkostenbeiträge nicht der richtige Maßstab für eine Erhöhung der Schulbudgets darstellen?
1. Schulbudget
1.1 Was ist das Schulbudget?
Das Schulbudget ist das vom Gemeinderat beschlossene Budget pro Kalenderjahr, das der Schulträger an jede Schule zur Begleichung ihrer laufenden Sachkosten zuweist. Es dient der eigenverantwortlichen, direkten und sachorientierten Bewirtschaftung durch die Schulen.
1.2 Wie setzt sich das Schulbudget einer Schule in Tübingen zusammen?
Das Budget einer Schule besteht aus drei Gruppierungen, die gegenseitig deckungsfähig sind:
- 5220 Unterrichts-/Lehrmittel
> Geräte, die zum Gebrauch im Fachunterricht bestimmt sind, und deren Reparaturen - 5920 Lernmittel
> Sachmittel aller Art, die im oder zur Vorbereitung auf den Unterricht benutzt oder verbraucht werden - 6580 Geschäftsausgaben/Schulveranstaltungen
> Sachmittel aller Art, die für allgemeine Verwaltungszwecke in der Schule verwendet werden
> Finanzierung von Schulveranstaltungen, z.B. Kosten für Einbeziehung außerschulischer Lernorte (ÖPNV, Eintritt, …) und Sachkosten für vom Bildungsplan geforderte Präsentationen (Theateraufführungen, ...)
1.3 Wann und warum wurden die Schulbudgets bislang erhöht oder gesenkt?
- 1997: Erstmals eigenständiges Schulbudget für Tübinger Schulen
Ziel: Selbstständige Verfügung über das Budget im Rahmen der städtischen Vorgaben - 2007: Erste Erhöhung des Schulbudgets seit 1997
Begründung: allgemeine Kostensteigerungen; zusätzliche Kosten durch neue Bildungspläne; Tübinger Schulbudgets unter dem Landesdurchschnitt
Beschlussvorlage 198/2007 zur Behandlung im Gemeinderat
=> Ergebnis (ab 2008): Erhöhung des Grundbetrags (je nach Schulart), des jährlichen Pro-Kopf-Betrags um 10 € (für alle Schularten) sowie 30 EUR pro Schüler/in in Klasse 8 für grafikfähige Taschenrechner (GTR) - 2008 - 2017: Innerhalb dieser 10 Jahre gab es 6 Jahre mit pauschalen Kürzungen der Schulbudgets (Konsolidierungsbeitrag)
2010: minus 10%
2011 und 2012: jeweils minus 2%
2015-2017: jeweils minus 5% - 2017: Zweite Erhöhung des Schulbudgets, d.h. 10 Jahre nach 2007
Ziel: Gesetzeskonforme Umsetzung der Lernmittelfreiheit
Berichtsvorlage 165/2017 (Sachstandsbericht vom 30.06.2017)
Berichtsvorlage 165b/2017
(Vorschlag für Erhöhung der Pro Kopf-Schülerbeträge vom 30.08.2017)
Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2018 (811b/2017)
=> Ergebnis (ab 2018): Erhöhung um 11 € / 18 € / 16 € pro Schüler/in pro Jahr (je nach Schulart) + Wegfall des 5%-igen Konsolidierungsbeitrags.
1.4 Wie bestimmt man die Höhe eines ausreichend hohen Schulbudgets?
Eine exakte Höhe des notwendigen Schulbudgets einer Schule lässt sich nicht betriebswirtschaftlich-rational "berechnen", da niemand exakt festlegen kann, welche Finanzmittel die Fachbereiche für Lehr- und Lernmittel benötigen. Die Festlegung der Höhe der Schulbudgets erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen eingesetzten Finanzmitteln und der damit korrelierten Bildungsqualität bzw. Unterrichtsangeboten. Gerade um eine scheinbar willkürliche Festlegung zu vermeiden, hat sich der GEB auf das Jahr 2008 bezogen (siehe Frage 1.7).
1.5 Welche Bedeutung hat die Höhe des Schulbudgets für die Unterrichtsangebote bzw. die Bildungsqualität einer Schule?
Umfang und Qualität der Lehr- und Lernmittel in den Schulen sind - statistisch betrachtet - mit der Höhe des autonom zu verwaltenden Schulbudgets (im VwHH + VmHH) positiv korreliert, d. h. ein zu niedriges Schulbudget hat negative Auswirkungen auf Unterrichtsangebote und Bildungsqualität.
1.6 Warum fordert der GEB, zuletzt in der Vorlage 205c/2018 vom 6. Dezember 2018, eine weitere Erhöhung der Schulbudgets (ab 2019)?
Die Erhöhung der Schulbudgets (ab 2018) sollte ausreichen, um den Wegfall der Elternzahlungen für Lernmittel vollständig zu kompensieren. Das ist zumindest in den Gymnasien und einer Gemeinschaftsschule nachweislich nicht der Fall. Auch ist ein Inflationsausgleich für die letzten Jahre notwendig, da die Schulen sonst mit deutlich weniger Kaufkraft auskommen müssten als in früheren Jahren (s. Chronik, Briefe der gSL vom Mai 2017). Darüberhinaus verursachen die neuen Bildungspläne und die Entwicklung der neuer Unterrichtskonzepte weitere Kosten:
(a) Die neuen, aufwachsenden Bildungspläne bedeuten im schulischen Alltag:
- neue Bildungsplaninhalte,
- z.T. neue Schulfächer,
- neue Herausforderungen in den Bereichen Medienbildung, Informatik, Berufsorientierung,
- die Berücksichtigung der sechs Leitperspektiven in den verschiedenen Schulfächern und
- die Einbindung außerschulischer Lernorte.
(b) Da die Entwicklung neuer und innovativer Unterrichtskonzepte i.d.R. mit der Anschaffung neuer Unterrichts- und Lernmaterialien verbunden ist, beeinflusst ein ausreichend hohes Schulbudget das Innovationsklima in den Schulen.
Fazit: Nur eine moderate Erhöhung der Schulbudgets, wie vom GEB vorgeschlagen, erlaubt es den Schulen, ihren Bildungsauftrag in einer befriedigenden bis guten Weise zu erfüllen.
1.7 Wie lauten die konkreten Forderungen des GEB für 2019?
(a) Erhöhung des Pro-Kopf-Betrags in den Grundschulen auf 126 Euro
• Pro-Kopf-Betrag 2008 = 100 Euro
• Inflationsausgleich 2008-2018 = 16 Euro (Kaufkrafterhaltung)
• Kosten der Umsetzung der Lernmittelfreiheit = 10 Euro
• Ergibt insgesamt 126 Euro pro Schüler/in und Jahr
(b) Erhöhung des Pro-Kopf-Betrags in den Gymnasien auf 185 Euro
• Pro-Kopf-Betrag 2008 = 140 Euro
• Inflationsausgleich 2008-2018 = 22,40 Euro (Kaufkrafterhaltung)
• Kosten der Umsetzung der Lernmittelfreiheit = 30 Euro
• Ergibt zusammen 192,40 Euro pro Schüler/in und Jahr
• Berücksichtigung der entlastenden Wirkung des Medienentwicklungsplans
• Vorschlag für den Pro-Kopf-Betrag in den Gymnasien (2019) = 185 Euro
(c) Angleichung des Pro-Kopf-Betrags der GMS an das Gymnasium = 185 Euro
Begründung:
• ein geringerer Bedarf der GMS lässt sich sachlich nicht begründen
• die Stadt erhält für die GMS wesentlich höhere Sachkostenbeiträge vom Land
• in der GMS werden Schüler/innen auf unterschiedlichen Niveaus unterrichtet, was
einen Mehrbedarf an Lernmitteln impliziert
• in den GMS werden Schüler/innen auch auf Gymnasialniveau unterrichtet
(Gleichbehandlungsgebot)
1.8 Warum ist bei den Forderungen des GEB die Bezugnahme auf die Schulbudgets im Jahr 2008 sinnvoll?
Im Jahr 2008 wurden die Pro-Kopf-Beträge das letzte Mal vor 2018 erhöht. Begründung der Verwaltung: "Zur Deckung der Kosten, die für die Schulen aus der Umsetzung der neuen Bildungspläne entstehen, wird der jährliche Pro-Kopf-Betrag bei der Berechnung der Schulbudgets 2008 um 10 € erhöht." (Zitat Beschlussantrag in der Vorlage 198/2007). Entsprechend dieser Vorlage ist von einer durchschnittlichen Höhe der Tübinger Schulbudgets im Jahr 2008 auszugehen. Um keine willkürlichen Forderungen zu formulieren, hat der GEB das Jahr 2008 als Referenzjahr gewählt, ein Jahr, in dem die Schulbudgethöhe durchschnittlich war und die Eltern noch selbst für Lernmittel gezahlt haben.
1.9 Was sagt der GEB zu den Aussagen, dass eine weitere Erhöhung nicht notwendig sei?
Dabei handelt es sich um sachlich nicht begründete Behauptungen, die in die Irre führen, wie wir hier anhand fünf Beispielen erläutern wollen:
1. Zur Behauptung, die Schulen "funktionieren", d.h. es gibt keinen Erhöhungsbedarf:
Natürlich "funktionieren" die Schulen. Sie haben keine andere Wahl, da sie den Unterrichtsbetrieb aufrechterhalten müssen. Der Betrieb der weiterführenden Schulen "funktioniert" bei Pro-Kopf-Beträgen von 130, 150, 170 und auch von 190 oder 210 Euro, aber eben unterschiedlich gut (siehe Fragen 1.5 und 1.6).
2. Zur Behauptung, die Schulen würden Ihr Schulbudget bis zum Jahresende nicht vollständig abrufen und eine Erhöhung sei deshalb nicht notwendig:
Die Aussage der Verwaltung auf Seite 2 ihrer Vorlage 205/2017: “Die Budgets wurden kurz vor Jahresende zu 75% verwendet.“ ist äußerst befremdlich und manipulativ. Der GEB ist nicht der Meinung, dass der 5. November "kurz vor Jahresende" ist. Zu diesem Zeitpunkt ist das letzte Quartal noch nicht mal zur Hälfte verstrichen. Wie jedes Jahr sind Haushaltsjahr und Schuljahr nicht deckungsgleich. Und wie jedes Jahr wird der Großteil der Ausgaben erst im letzten Quartal verbucht. (Bis zum 3. Dezember 2018 wurden die Budgets laut Verwaltung bereits zu 89,95 % verwendet.) Einerseits müssen Schulen bis zum Jahresende Reservemittel vorhalten, da sie keine Schulden machen dürfen und nur so bis zum Jahresende die Möglichkeit haben, auf begründete Forderungen, z.B. der Fachkonferenzen zu reagieren. Andererseits haben die meisten Schulen wie jedes Jahr am Jahresende nahezu alle Mittel verausgabt bzw. müssen mitunter sogar das Begleichen der Rechnungen ins neue Jahr verschieben.
3. Zur Annahme, dass sich der Finanzbedarf der Schulen insgesamt verringert haben könnte:
Dies lässt sich sachlich nicht begründen und widerspricht den Aussagen der geschäftsführenden Schulleitungen von 2016-2018.
4. Zur Behauptung, dass Jahr 2008 würde keine Rolle spielen, da es um den konkreten Bedarf 2019 geht:
Das Jahr 2008 wird nur als Basisjahr für die Berechnung eines nicht-willkürlichen Schulbudgets 2019 herangezogen, denn es ist nicht möglich den Bedarf einer Schulen exakt zu definieren (siehe Frage 1.4). Wie sollte dies auch funktionieren?
- Wieviele Materialien sollte z. B. ein Kunstkurs in der Kursstufe erhalten?
- Wieviele Arbeitshefte zur Überlassung sollten angeschafft werden?
- Welche wissenschaftspropädeutischen Unterrichtsangebote sollen über ein Schulbudget finanziert werden?
Wichtig ist eine halbwegs objektive Ausgangsbasis und als solche hat der GEB das Jahr 2008 mit einem durchschnittlich hohen Schulbudget ausgewählt (Vorlage 198/2007). Hinzu kommt, dass der Bedarf an Finanzmitteln insgesamt nicht zurückgegangen ist (siehe 1.9.3) und dass die Umsetzung der Lernmittelfreiheit finanziert werden muss.
5. Zur Forderung, die Schulen müssen Ihren Bedarf genau definieren:
Der Bedarf an Finanzmitteln für die Tübinger Schulen hängt davon ab, welche Ziele die Verwaltung bzw. der Gemeinderat mit den Schulbudgets anstrebt. Die weiterführenden Schulen können mit großer Sicherheit 10, 20, 40 oder 50 Euro mehr pro Schüler/in und Jahr zielführend in die Bildungsangebote ihrer Schule investieren. Die jetzigen Schulbudgets sind nicht hoch genug, um ein zielführendes Innovationsklima in den Schulen zu erzeugen. Für den Mangel gibt es Indizien, z. B.
- wenn Materialien im Kunst-, Musik- oder MINT-Unterricht fehlen,
- wenn Exkursionen an außerschulische Lernorte nicht durchgeführt werden,
- wenn nur relativ selten neue Unterrichtskonzepte entwickelt und erprobt werden.
1.10 Wie lässt sich hinsichtlich der Höhe des Schulbudgets ein zielführender Konsens finden, dem sowohl die Schulleitungen als auch die Fachbereiche, die Verwaltung, der Gemeinderat sowie die Eltern und Schüler/innen zustimmen?
Aus der Sicht des GEB nur unter zwei Bedingungen:
1. Eine moderate Erhöhung der Schulbudgets.
2. Die Anerkennung der Bedeutsamkeit der autonom zu verwaltenden Schulbudgets für die Bildungsqualität.
2. Sachkostenbeiträge
2.1 Was sind Sachkostenbeiträge?
- Bei den Sachkostenbeiträgen handelt es sich um eine haushaltsrechtlich nicht zweckgebundene Landeszuweisung.
- Nach §17 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erhalten die kommunalen Schulträger als Ausgleich für ihre laufenden Schulkosten für jede/n Schüler/in einen jährlichen Beitrag (Sachkostenbeitrag). Dieser Pro-Kopf-Betrag wird jährlich in der Schullastenverordnung so geregelt, dass er ca. 90 Prozent der landesdurchschnittlichen Schulkosten der einzelnen Schularten deckt. Wenn die Sachkostenbeiträge in den letzten 10 Jahren deutlich gestiegen sind, hat dies u.a. damit zu tun, dass die Schulbudgets in vielen Gemeinden und Städten deutlich gestiegen sind.
2.2 Wofür erhalten die Kommunen Sachkostenbeiträge?
"Für finanzielle Belastungen durch besondere Aufgaben der Gemeinden gibt es eine Reihe von Sonderlastenausgleichen. Bei der Schulfinanzierung werden die Lasten zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt. Das Land übernimmt die Personalkosten der Lehrer und die Gemeinden zahlen die sächlichen Schulkosten. Öffentliche Schulen gemäß § 4 Abs. 1 SchulG erhalten pro Schüler einen Beitrag für die laufenden Schulkosten, den sogenannten Sachkostenbeitrag (§ 17 FAG). Vom Sachkostenbeitrag ausgenommene Schulen sind Grundschulen und Fachschulen."
[Statistisches Monatsheft BW 6/2013: Ausgleichswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs von Baden-Württemberg, siehe: https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/PDF/Beitrag13_06_08.pdf]
Öffentliche Schularten, für die die Stadt Tübingen einen Sachkostenbeitrag nach §17 FAG erhalten:
• Realschule (in Tübingen auslaufend),
• Gymnasium,
• Gemeinschaftsschule (ab Klasse 5),
• Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum und Grundschulförderklassen.
2.3 Wie bewertet der GEB die aktuelle Aussage der Tübinger Verwaltungsspitze, dass die steigenden Sachkostenbeiträge nicht der richtige Maßstab für eine Erhöhung der Schulbudgets darstellen?
Die Sachkostenbeiträge sind ein nicht zweckgebundener Ausgleich für die laufenden Kosten der entsprechenden Schularten. Die Schulbudgets sind unbestreitbar für einen Teil der laufenden Schulkosten verantwortlich. Wenn die Sachkostenbeiträge in den letzten 10 Jahren deutlich gestiegen sind, hat dies u.a. damit zu tun, dass die Schulbudgets in vielen Gemeinden und Städten deutlich gestiegen sind. Warum nicht auch in Tübingen? Die absoluten Ausgaben für Schulessen, Schülerbeförderung, Schulsozialarbeit und Schulkindbetreuung sind in dieser Zeit in Tübingen deutlich erhöht worden, die Schulbudgets hingegen nicht. Obwohl die Sachkostenbeiträge zwischen 2008 und 2018 bei sinkenden Schülerzahlen um über 1,5 Millionen Euro gestiegen sind, sind die Ausgaben für die autonom zu verwaltenden Schulbudgets trotz der Schulbudgeterhöhung 2017 gesunken. In absoluten Zahlen bedeutet dies:
Summe der Schulbudgets im VwHH 2008: 1.317.140 Euro (im VmHH: 85.000)
Summe der Schulbudgets im VwHH 2018: 1.305.000 Euro (im VmHH: 85.000)
Tatsache 1: Insgesamt hat die Stadt Tübingen 2018 ca. 12.140 Euro weniger für autonom zu verwaltende Schulbudgets ausgegeben als 2008 und dies trotz deutlich gestiegener Landeszuweisungen.
Tatsache 2: In diversen Gemeinden und Städten ist die Höhe der Schulbudgets an die prozentuale Änderung der Sachkostenbeiträge gekoppelt (zum Beispiel Biberach und Wangen).
Tatsache 3: Die Stadt Tübingen hat noch 2007 festgestellt, dass die Höhe der Schulbudgets in Tübingen unterdurchschnittlich ist, und deshalb unter anderem eine Erhöhung der Pro-Kopf-Beträge um 10 Euro und die Anpassung der Pro-Kopf-Beträge an zukünftig veränderte Sachkostenbeiträge beschlossen.
Zitat aus der am 2. Juli 2007 einstimmig verabschiedeten Beschlussvorlage 198/2007 (Seite 3):
"Im Vergleich liegt die Ausstattung der Schulbudgets in Tübingen ca. 10 € unterhalb des Durchschnitts der anderen Kommunen (vgl. Tabelle)."
Zitat aus der am 2. Juli 2007 einstimmig verabschiedeten Beschlussvorlage 198/2007 (Seite 1):
"Beschlussantrag:
1. Zur Deckung der Kosten, die für die Schulen aus der Umsetzung der neuen Bildungspläne entstehen, wird der jährliche Pro-Kopf-Betrag bei der Berechnung der Schulbudgets 2008 um 10 € erhöht. Sofern sich die Sachkostenbeiträge des Landes ab 2009 verändern, erfolgt eine prozentuale Anpassung der Pro-Kopf-Beträge."
Vorlage 198/2007: "Sofern sich die Sachkostenbeiträge des Landes ab 2009 verändern, erfolgt eine prozentuale Anpassung der Pro-Kopf-Beträge."
Die Aussagen der Tübinger Verwaltungsspitze sind widersprüchlich. So behauptet der Oberbürgermeister in einer E-Mail vom 19. Dezember 2018:
"Wenn Sie nun auf die Kaufkraftentwicklung abstellen, so finde ich, das ist kein guter Maßstab. Es ist nämlich einfach nicht gesagt, dass der Wert von 2008 richtig war. Ganz offen gesagt: Wir haben deswegen gekürzt, weil das politisch immer schwer ist, aber die Schulen und die Schulverwaltung damals sehr genau wussten, dass sie eigentlich mehr Geld haben als sie brauchen. Deshalb hat das auch so lange funktioniert."
2008 wurde die Lernmittelfreiheit in Tübingen nicht umgesetzt und die Schulbudgets waren hinsichtlich der Höhe durchschnittlich - so die Beschlussvorlage 198/2007. Im Dezember 2018 wird seitens der Verwaltungsspitze behauptet, dass Schulen und Schulverwaltung sehr genau wussten, dass die Schulen mehr Geld haben als sie brauchen. Derartige Behauptungen führen aus Sicht des GEB der Tübinger Schulen in die Irre. In der Vorlage wird sogar eine Prüfmitteilung des Rechnungsprüfungsamts zitiert (198/2007, Seite 3):
"Im Rahmen der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2006 stellt das Rechnungsprüfungsamt mit Prüfmitteilung 22/2006 u. a. fest: "Die Aufwendungen der Schulbudgets liegen im Ergebnis bei allen Schularten in den Jahren 2004 bis 2006 unterhalb des Landesdurchschnittes des Jahres 2004". Das heißt die Tübinger Schulen geben in den Bereichen Unterrichtsmittel und Bürogegenstände, Lernmittel und Geschäftsausgaben weniger Geld aus als vergleichbare Schulen im Landesdurchschnitt."
Zwischenfazit: Die Tübinger Schulen verfügten 2008, d.h. nach der 2007 beschlossenen Erhöhung (Beschlussvorlage 198/2007), über ein durchschnittlich hohes Schulbudget. Der GEB hat das Jahr 2008 wohlüberlegt als Basis diverser Berechnungen gewählt. Auch eine Diskussion der gestiegenen Sachkostenbeiträge beim Thema Schulbudget kann so falsch nicht sein, zumindest wenn man den Beschluss des Tübinger Gemeinderats vom 2. Juli 2007 berücksichtigt.
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Webseite zuletzt aktualisiert am: 2. August 2019