Chronik zur Diskussion der Tübinger Schulbudgets

Unser Ziel 2017 war die Umsetzung der Lernmittelfreiheit an den Tübinger Schulen und eine Erhöhung der Schulbudgets, die über die Kompensation der bisherigen Elternzahlungen durch die Stadt hinausgeht und die Schulen nach ca. 10 Jahren zumindest mit der gleichen Kaufkraft versorgen würde, wie 2007. Ziel war (und ist) eine ausreichende Grundversorgung mit Lern- und Unterrichtsmitteln, die es den Schulen ermöglicht, gute Bildungsmöglichkeiten für unsere Kinder anzubieten.

2018 
2019



2017


6. April 2017:
Offener Brief an den Oberbürgermeister

In einem offenen Brief des GEB der Tübinger Schulen dokumente/Gf_Schulleiterin_Grund-_Gemeinschafts-_und_Foerderschulen_Stellungnahme_2017-05-11.pdf



9. April 2017:
Die Antwort des OB in einem E-Mail vom 9. April 2017

"Sehr geehrter Herr Lindeboom,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Lernmittelfreiheit. Mir ist nicht bekannt, dass diese in Tübingen in irgendeinerweise eigeschränkt werden. Aus Ihrem Schreiben geht auch nicht hervor, woran Sie dies festmachen. Die Entwicklung der Budgets selbst ist dafür kein Indikator. Sie erfassen zum Beispiel nicht, dass die Stadt im Rahmen des Medienentwicklungsplan erhebliche Investitionen tätigt. Schulbudgets stehen der Lernmittelfreiheit nicht entgegen, sondern erlauben eine große Flexibilität und Freiheit der Schulen in der Mittelverwendung. In den vergangenen Jahren wurden die Budgets wiederholt nicht ausgeschöpft. Die Verwaltung hält die Ausstattung der Schulen für angemessen. Ich kann Ihnen daher keine Unterstützung in Aussicht stellen. Gerne steht die Fachverwaltung zu einer vertieften Diskussion zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Boris Palmer
Oberbürgermeister"



Zwischenfazit 1

  1. Dem Oberbürgermeister ist nicht bekannt, dass die Lernmittelfreiheit in Tübingen in irgendeinerweise eingeschränkt wird.
    2. Der Oberbürgermeister stellt dem GEB keine Unterstützung in Aussicht.
    3. Die Verwaltung steht für eine "vertiefte Diskussion" zur Verfügung.


Mai 2017: Stellungnahmen

  • 11. Mai 2017: Stellungnahme der geschäftsführenden Schulleiterin der Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, Frau von Kutzschenbach.

  • 14. Mai 2017: Stellungnahme des geschäftsführenden Schulleiters der Tübinger Gymnasien, Herr Janisch.

  • 18. Mai 2017: Stellungnahme des GEB der Tübinger Schulen.


Zwischenfazit 2

  1. Antworten auf die drei Stellungnahmen im Mai liegen dem GEB nicht vor.
    Was versteht die Verwaltungsspitze unter einer "vertieften Diskussion"?
    Wer eine Diskussion von Sachargumenten zusagt sollte auf Stellungnahmen konkret reagieren und übermittelte Daten und Argumente beurteilen und bewerten.
  2. Die drei Stellungnahmen thematisieren die signifikante Unterfinanzierung der Tübinger Schulen bei den Schulbudgets.
    > Seit 2015 erfolgt eine pauschale Kürzung der Schulbudgets um 5% (der sogenannte "Konsolidierungsbeitrag").
    > Die Pro-Kopf-Beiträge zur Berechnung der Schulbudgets wurden seit 10 Jahren nicht erhöht, d.h. kein Inflationsausgleich.


30.06.2017: Sachstandsbericht der Fachabteilung Schule und Sport

   "Schulbudgets der Tübinger Schulen". Vorlage 165/2017, versandt am 30.06.2017.

  • Anlage 1: Entwicklung der Sachkostenbeiträge
  • Anlage 2: Kostendeckung Einzelplan 2
  • Anlage 3: Budgetauslastung Gesamt
  • Anlage 4: Budgetauslastung Gruppe 5920
  • Anlage 5: Budgetauslastung Gruppe 5220
  • Anlage 6: Budgetauslastung 6580
  • Anlage 7: Schreiben des Kultusministeriums aus dem Jahr 2008
  • Anlage 8: Lernmittelverordnung


13. Juli 2017: Stellungnahme des GEB
zum Sachstandsbericht "Schulbudgets der Tübinger Schulen". Vorlage 165a/2017

13. Juli 2017: Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales. TOP 9 der Sitzung wurde aus Zeitgründen vertagt.



30. August 2017: Berichtsvorlage der Fachabteilung für Schule und Sport:

"Schulbudgets der Tübinger Schulen; Vorschlag für Erhöhung der Pro-Kopf-Schülerbeträge", Berichtsvorlage 165b/2017: 30. August 2017.

  • Stellungnahme der geschäftsführenden Schulleiterin für Grund-, Gemeinschafts- und Förderschulen, Frau von Kutzschenbach, zur Berichtsvorlage "Schulbudgets der Tübinger Schulen; Vorschlag für Erhöhung der Pro-Kopf-Schülerbeträge".
    Vorlage 165c/2017 : 17. September 2017
  • Stellungnahme des GEB zur Berichtsvorlage "Schulbudgets der Tübinger Schulen; Vorschlag für Erhöhung der Pro-Kopf-Schülerbeträge". Vorlage 165d/2017: 18. September 2017

Im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales, als TOP 9 der Sitzung am 18. September 2017 aufgerufen, aus Zeitgründen nur kurz diskutiert und zur Kenntnis genommen.



18. Oktober 2017: Informationsaustausch

Der am 18. September im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales zugesagte Informationsaustausch zwischen Verwaltung, Gesamtelternbeirat der Tübinger Schulen, geschäftsführenden Schulleitungen und Gemeinderat fand am 18.10.2017 im Hofgerichtssaal statt.



14.11.2017:  Neuer Vorschlag der Stadt
17.11.2017: Konsensvorschlag des GEB

Am 14. November 2017 unterbreitete die Stadt den geschäftsführenden Schulleitern und dem GEB-Vorstand einen neuen Vorschlag bezüglich der zukünftigen Pro-Kopf-Beiträge für die Tübinger Schüler. Der Konsolidierungsbeitrag soll bei allen Schularten wegfallen. Außerdem sind die Schulen angehalten, den Eltern keine sog. Bettelbriefe mehr zuzustellen. Die geschäftsführenden Schulleiter stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu, obwohl die neuen Pro-Kopf-Beiträge weder die bisherigen Zuzahlungen der Eltern kompensieren noch die Inflation der vergangenen 10 Jahre ausgleichen. Am Ende haben die Schulen im Jahr 2018, in der Summe, weniger Geld zur Verfügung als im Jahr 2017.

Der GEB ist dennoch bereit, dem Vorschlag der Verwaltung unter der Bedingung zuzustimmen, dass die Pro-Kopf-Beiträge in den nächsten 2 Jahren schrittweise so erhöht werden, dass die Schulbudgets im Vergleich zum Referenzjahr 2008* einen vollständigen Inflationsausgleich erhalten und die Lernmittelfreiheit nicht zu Lasten der Unterrichtsmittel und Schulveranstaltungen umgesetzt wird (Brief an Herrn Palmer und Frau Dr. Arbogast vom 17.11.2017 ).

[* letztes Haushaltsjahr, in dem die Pro-Kopf-Beträge erhöht wurden.]



29. November 2017: Gesamtelternbeiratssitzung

Herr Niewöhner berichtet dem GEB

  • von dem Vorschlag der Stadtverwaltung vom November zur Erhöhung der Schulbudgets ab 1. Januar 2018,
  • dass die Schulen angehalten werden, keine Bettelbriefe mehr an die Eltern zu schreiben,
  • dass im Juli überprüft werden soll, ob die Schulen mit dem neuen Budget ausgekommen sind, und
  • dass die Budgets ggf. angepasst werden sollen.

Ob die Stadtverwaltung den Bedingungen des GEB zustimmt oder nicht, findet keine Erwähnung.

Der GEB-Vorstand empfiehlt den Elternbeiräten daraufhin,

  • dass die Eltern ab 1. Januar 2018 den Zahlungsbitten der Schule nicht mehr nachkommen sollen,
  • dass sie ihre Schulleitungen bitten, genau zu dokumentieren, welche Ausgaben für Lernmittel sie tätigen müssen seit die Zuzahlungen der Eltern wegfallen,
  • ggf. eine Spendenaktion für Unterrichtsmittel in Zusammenarbeit mit den Fördervereinen zu starten, sollte es im Zuge der Haushaltsberatungen bei der zu geringen Erhöhung der Schulbudgets bleiben.


13.12.2017 / 21.12.2017:  Ablehnung des Konsensvorschlags des GEB durch die Stadtverwaltung

Die Verwaltung lehnt den Konsensvorschlag des GEB vom 17.11.2017 am 13. Dezember (Fachbereich) und 21. Dezember (Oberbürgermeister) ab - ohne auf die Sachargumente des GEBs einzugehen und unter Nennung von Gründen, die von den geschäftsführenden Schulleiter/innen und dem GEB bereits widerlegt wurden.



2018

15. Januar 2018: Gemeinderat - Interfraktionelle Haushaltsberatungen
18. Januar 2018: Gemeinderatssitzung

Da dem GEB die Erhöhung der Budgets im Vorschlag der Verwaltung vom November 2017 nicht weit genug geht, wendet er sich an die Gemeinderäte, um seine Forderungen erneut darzulegen und zu begründen (Brief an die Gemeinderäte vom 13.01.2018). Die Gemeinderäte erkennen die Notwendigkeit, die Lernmittelfreiheit an allen Tübinger Schulen umzusetzen und die Schulbudgets deshalb deutlicher als die Verwaltungsspitze vorschlägt anzupassen. Sie beschließen dies einstimmig in der interfraktionellen Sitzung am 15. Januar 2018.

Gesamtergebnis in Zahlen:

  1. Wegfall des Konsolidierungsbeitrags.
  2. Pro-Kopf-Beträge (Betrag pro Schüler/in und Haushaltsjahr) 2018:
    - Grundschulen: 111 Euro (2017: 95 Euro)  3 Euro weniger als der letzte GEB-Vorschlag, 2 Euro mehr als der letzte Verwaltungsvorschlag
    - Gemeinschaftsschulen: 138 Euro (2017: 114 Euro) 1 Euro mehr als der letzte GEB-Vorschlag, 3 Euro mehr als der letzte Verwaltungsvorschlag
    - Gymnasien (+ ab 9/2018: Oberstufe GMS): 156 Euro (2017: 133 Euro) 3 Euro weniger als der letzte GEB-Vorschlag, 7 Euro mehr als der letzte Verwaltungsvorschlag
  3. Im Laufe der Jahres 2018 wird evaluiert, ob die Schulen mit den erhöhten Beträgen auskommen.

Am 18. Januar 2018 wird der Tübinger Haushalt 2018 verabschiedet und damit auch die Erhöhung der Schulbudgets.



Zwischenfazit

  • Insgesamt wurden die Schulbudgets für das Jahr 2018 deutlich erhöht.
    Nach 10 Jahren ohne Erhöhung, davon 6 Jahre mit gekürzten Zuweisungen, ein überfälliger Schritt. Bedingt durch die Einsicht der Gemeinderäte bei den Haushaltsberatungen wurden Pro-Kopf-Beträge erreicht, die den Forderungen des GEB nahe kommen.
  •  Ab 1. Januar 2018 wird die Lernmittelfreiheit an allen Tübinger Schulen umgesetzt. “Bettelbriefe“, d.h. Briefe, in denen Eltern um Zuzahlungen für Lernmittel gebeten werden, die entsprechend der Landesverfassung kostenlos sein sollen, darf es in Tübingen nicht mehr geben!
  • Bedingt durch den Wegfall der Zuzahlungen der Eltern haben viele Schulen, trotz deutlicher Erhöhung der Schulbudgets, weniger Geld als 2017 zur Verfügung. Die Schulleitungen müssen deshalb genau dokumentieren, welche Anschaffungen sie nicht tätigen konnten, damit sie dies der Stadt rückmelden können. Wenn der Haushalt in der Schulkonferenz besprochen wird, können die Elternvertreter darauf hinweisen.
  •  Außerdem haben wir die Zusage, dass im Juli 2018 nachjustiert wird, wenn die Schulen darlegen können, dass die Mittel nicht ausreichen.

Der GEB der Tübinger Schulen wird sich weiterhin dafür einzusetzen, dass

  • die allgemeine Inflationsrate der vergangenen Jahre bei den Schulbudgets aller Schularten vollständig ausgeglichen wird (plus Dynamisierung)
  • die Budgets der Gemeinschaftsschulen (Sek.1, d.h. Klasse 5-10) an die der Gymnasien angeglichen werden
  • alle Schulen über ein ausreichend hohes Schulbudget verfügen (u.a. für unterrichtsbegleitende Exkursionen, innovative Projekte und die Entwicklung neuer Unterrichtskonzepte)


9. Mai 2018 GEB-Sitzung

Die Stadtverwaltung berichtet, dass sie entgegen des im Januar getätigten Versprechens den Juli-Termin nicht einhalten könne. Die Begründung: So früh im Kalenderjahr seien noch keine validen Daten vorhanden und noch kaum Mittel aus dem VwHH und VmHH abgeflossen, um eine Erhöhung im Haushalt 2019 zu rechtfertigen.

Bei den Elternbeiräten im GEB herrscht Unverständnis darüber, warum diese Zusage, im Juli ggf. nachzujustieren, gegeben wurde.



29. Mai 2018: Berichtsvorlage der Fachabteilung für Schule und Sport:

"Schulbudgets; aktueller Sachstand", siehe:
Berichtsvorlage 205/2018 und Anlage 1 zur Vorlage 205/2019.



8. Juni 2018: Stellungnahme des GEB
zur Berichtsvorlage "Schulbudgets; aktueller Sachstand", siehe: Vorlage 205a/2018.



14. Juni 2018: Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales

Die Berichtsvorlage 205/2018 wird als TOP 9 der Sitzung am 14. Juni 2018 aufgerufen. Ein Bericht, der das Ergebnis der Diskussion im Ausschuss gut zusammenfasst, ist am 16. Juni 2018 im Schwäbischen Tagblatt erschienen:

Schluss mit den Bettelbriefen?



21. November
2018: Berichtsvorlage der Fachabteilung für Schule und Sport: "Schulbudgets; aktueller Sachstand",  .
Berichtsvorlage 205b/2018 und Anlage 1 zur Vorlage 205b/2018 (Übersicht Schulbudgets).



6. Dezember 2018: Stellungnahme des GEB
zur Berichtsvorlage "Schulbudgets; aktueller Sachstand", siehe: Vorlage 205c/2018.



6. Dezember 2018: Sitzung des Ausschusses für Kultur, Bildung und Soziales
Die Berichtsvorlage 205b/2018 (Schulbudgets, aktueller Sachstand) wird als TOP 7 aufgerufen. Ein Bericht, der das Ergebnis der Diskussion im Ausschuss gut zusammenfasst, ist am 14. Dezember 2018 im Schwäbischen Tagblatt erschienen: Finanzieller Nachschlag für die Schulen?



2019

10. Januar 2019: Gemeinderat - Interfraktionelle Haushaltsberatungen
17. Januar 2019: Gemeinderatssitzung

Da dem GEB die Erhöhung der Budgets im Vorschlag der Verwaltung vom November 2018 nicht weit genug geht, wendet er sich an die Gemeinderäte, um seine Forderungen erneut darzulegen und zu begründen (Brief an die Gemeinderäte vom 5.01.2019).

Die Gemeinderäte folgen der Argumentation der Verwaltung vom Dezember 2018, nach der die Schulen keinen stichhaltigen Nachweis erbracht haben, warum sie mehr Geld benötigen. Außerdem wollen sie das Ergebnis der angekündigten AG Schulbudgets abwarten. Sie erkennen aber die Notwendigkeit, die Inflation zu berücksichtigen und einigen sich darauf, die Lernmittel um 2 % zu erhöhen. Sie beschließen dies einstimmig in der interfraktionellen Sitzung am 10. Januar 2018.

Gesamtergebnis in Zahlen:

  1. Inflationsausgleich um 2 % (25.430 Euro, vgl. Vorlage 811a/2019, Seite 3 oben)
  2. AG Schulbudgets wird zeitnah installiert.

Am 17. Januar 2019 wird der Tübinger Haushalt 2019 verabschiedet und damit auch die Dynamisierung der Schulbudgets.



Zwischenfazit

Mit Ausnahme der Dynamisierung des Schulbudgets 2019 wurde nichts erreicht. Die Vorlage 205c/2018 (Stellungnahme des GEB vom 6.12.2018) wurde nur zur Kenntnis genommen. Eine inhaltliche Diskussion fand nicht statt.



25. Januar 2019: Treffen mit den geschäftsführenden Schulleitungen



5. Februar 2019: AG Schulbudgets, erste Sitzung

Insgesamt sechs Treffen im Zeitraum 5. Februar 2019 - 21. Mai 2019.

Ziel ist die Weiterentwicklung der Schulbdugets im Konsens.

Fazit des GEB: Die AG Schulbudgets konnte kein Ergebnis im Konsens erzielen. Die Verwaltung schlägt auf der Basis von fehlerhaften Lernmittellisten neue Pro-Kopf-Beträge vor. Diese sind aus Sicht des GEB zu niedrig und in Bezug auf die ungleichen Beträge für die Schüler/innen der weiterführenden Schulen ungerecht.



2. April 2019 Austauschtreffen mit Gemeinderäte

Die ARGE Tübingen und der GEB erläutern den Anwesenden, warum ein auskömmliches autonomes Schulbudgets für die Bildungsqualität wichtig ist und wie man verschiedene Elemente des Bildungsplans einpreisen könnte.



29. Mai 2019 Gesamtelternbeiratssitzung

Herr Niewöhner berichtet dem GEB vom Ergebnis der AG Schulbudgets. Die Kritik des GEB, die in der AG Schulbudgets an der Vorgehensweise und am Ergebnis geäußert wurde, findet keinerlei Erwähnung.



2. Juli 2019 Gespräch mit Herrn Palmer

Themen: Bedeutung der Schulbudgets für die Bildungsqualität, AG Schulbudgets



9. Juli 2019: Die Vorlage 200/2019 der Verwaltung wird auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Es wird deutlich, dass die Einwände des GEB, die bei der letzten Sitzung der AG Schulbudgets vorgebracht wurden, in keiner Weise berücksichtigt wurden. Der GEB entscheidet, die Gemeinderäte in seiner Stellungnahme über seine Sicht auf den Prozess und die Ergebnisse der AG zu informieren.



10. Juli 2019:

Herr Petrowski lädt die Fraktionen ein, um seine Kritik an der Vorlage 200/2019 zu erläutern.



15. Juli 2019:

Die Gemeinderäte erhalten eine Präsentation, die die in Arbeit befindliche Stellungnahme des GEB zur Vorlage 200/2019, in Kurzform vorwegnehmen soll.



17. Juli 2019:

Ergebnisloses Gespräch mit der Verwaltung über die Rolle des GEB in der AG Schulbudgets.



18. Juli 2019: Beschlussvorlage des Fachbereichs Bildung, Betreuung, Jugend und Sport:
"Schulbudgets; Weiterentwicklung 2019", Beschlussvorlage 200/2019 vom 4.7.2019.

Stellungnahme des GEB zur Beschlussvorlage "Schulbudgets, Weiterentwicklung" Vorlage 200c/2019 vom 18. Juli 2019

Lernmittelbedarfsberechnungen der Verwaltung
- für die Gemeinschaftsschulen (Klasse 5-10): PDF 
- für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule: PDF
- für die Gymnasien: PDF

  • Im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales als TOP 9 der Sitzung am 18. Juli 2019 aufgerufen.
  • Der interfraktionelle Antrag 200b/2019 der SPD/Linke findet ohne erkennbare Begründung keine Mehrheit und wird abgelehnt.
  • Dem interfaktionellen Antrag 200a/2019 wird mehrheitlich zugestimmt (und damit "empfohlen"). Die dadurch entstehenden Widersprüche (Ungleichbehandlung von GMS und Gymnasien) werden nicht erörtert.
  • Die Vorlage 200c/2019 (Stellungnahme des GEB) wird ohne inhaltliche Diskussion zur Kenntnis genommen.

Fazit: Die Verwaltung hat die ihr bekannten Fehler nicht korrigiert.

In der Folge schreiben die Elternbeiratsvorsitzenden der 5 Tübinger Gymnasien und ihre Stellvertreter/innen einen Brief an die Gemeinderäte, mit der Bitte, in der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2019 für den Antrag 200b/2019 (SPD/Linke) zu stimmen. Dieser beinhaltet zumindest die Gleichbehandlung der Kursstufe der Gymnasien mit der Oberstufe der Gemeinschaftsschule (Pro-Kopf-Betrag 2020: 200 Euro, ab 2021: 214 Euro). Die ARGE Tübingen schreibt zur Beschlussvorlage 200/2019 und 200b/2019 einen offenen Brief an den Tübinger Gemeinderat.



23. Juli 2019:

Im Gemeinderat hat der Antrag interfraktionelle Antrag 200b/2019 (SPD/Linke) keine Chance. Die Mehrheit folgt der Empfehlung des KuBiS vom 18. Juli 2019, lehnt diesen Antrag ab und folgt dem Antrag 200a/2019, nur verbunden mit einer geringfügigen Änderung des Beschlussantrags aus Vorlage 200/2019 (die Worte "ab 01.01.2020 zunächst 181 Euro/SuS" werden gestrichen). Die Schüler/innen der Oberstufe der Gemeinschaftsschule und der fünf städtischen Gymnasien werden dadurch, ohne nachvollziehbaren Grund, ungleich behandelt.

 



Fortsetzung folgt...



Was sind Lernmittel?

Lernmittel sind Gegenstände, die für den Unterricht notwendig und zur Nutzung durch einzelne Schüler/innen bestimmt sind: Schulbücher, Wörterbücher, Workbooks (Arbeitshefte), Ganzschriften, Taschenrechner, usw.

Keine Lernmittel sind Sachen, die Schüler/innen für die Schule benötigen, die sie aber nach eigenen Vorstellungen anschaffen können (Schultaschen, Federmäppchen, usw.) oder auch Dinge, die sie auch in ihrer Freizeit nutzen oder sowieso besitzen (z.B. Sportschuhe und Sportkleidung).